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Jugendarbeit und Corona

Empfehlungen und Hinweise aus dem Landesjugendpfarramt

Empfehlungen und Hinweise aus dem Landesjugendpfarramt

Seit dem 19. November gilt in Sachsen die neue Corona-Notfall-Verordnung. Zusätzlich wurde am 24. November das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert. Welche Auswirkungen das auf die Jugendarbeit sowie auf Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung innerhalb unserer Landeskirche hat, veröffentlicht das Landesjugendpfarramt auf dieser Seite. Landesjugendpfarrer Georg Zimmermann hat aktuelle Empfehlungen und Hinweise zusammengestellt. Darüber hinaus verweisen wir auch auf die aktuellen Informationen des Kinder- und Jugendring Sachsens.

Maske und Desinfektionsmittel am Holzkreuz