1. Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Kosten, die rund um euren Glaubenskurs oder eure Jugendwoche anfallen.

2. Wer stellt den Antrag?

Antragsberechtigt sind Kirchgemeinden und Kirchenbezirke der EVLKS, sowie EC- und CVJM-Gruppen.

3. Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt maximal 500 Euro pro Projekt, jedoch nicht mehr als die tatsächliche Höhe des Fehlbetrages.

Bei größeren regionalen Projekten sind höhere Fördersummen auf Anfrage möglich.

Bitte reicht eine Konzept-Skizze des Kurses sowie eine Kostenkalkulation mit den Einnahmen und Ausgaben ein!

Erstattet werden nur tatsächliche Ausgaben laut Sachbuch!

4. Fördervoraussetzungen

Zum Glaubenskurs oder Jugendwoche wird rechtzeitig und öffentlich eingeladen.

5. Wohin mit dem Antrag?

Den Antrag schickt ihr bitte bis einen Monat vor Beginn des Projektes an:

Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Landesjugendpfarramt
Caspar-David-Friedrich-Str. 5
01219 Dresden

Gern auch per E-Mail an Johannes Bartels: Johannes.Bartels@evlks.de

6. Wie werden die Fördermittel schließlich abgerufen?

Nach Abschluss des Projektes bitten wir um die Zusendung des Sachbuchs der Kassenverwaltung mit den vollständigen Buchungen der Einnahmen und Ausgaben bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Projektes. Nach Prüfung des Sachbuches ergeht vom Landesjugendpfarramt ein endgültiger Zuwendungsbescheid inklusive des Mittelabrufes, der bitte ausgefüllt zurück zu senden ist.

Stand: September 2023