Förderung von Jugendglaubenskursen
1. Was wird gefördert?
Gefördert wird alles, was Geld kostet und nicht essbar oder trinkbar ist, vor allem aber die Werbung – als Anreiz dafür, dass euer Jugendglaubenskurs bekannt wird und über den Tellerrand hinaus dazu eingeladen wird.
2. Wer stellt den Antrag?
Antragsberechtigt sind Kirchgemeinden und Kirchenbezirke der EVLKS.
3. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt maximal 500 Euro pro Kurs.
Bei größeren regionalen Projekten sind höhere Fördersummen auf Anfrage möglich.
Bitte reicht eine Konzept-Skizze des Kurses sowie eine Kostenkalkulation mit den Einnahmen und Ausgaben ein!
Erstattet werden nur tatsächliche Ausgaben laut Sachbuch!
4. Fördervoraussetzungen
Zum Glaubenskurs wird rechtzeitig und öffentlich eingeladen.
5. Wohin mit dem Antrag?
Den Antrag schickt ihr bitte bis einen Monat vor Beginn des Kurses, an:
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Landesjugendpfarramt
Caspar-David-Friedrich-Str. 5
01219 Dresden
Gern auch per E-Mail an Johannes Bartels oder Daniela Neubert.
6. Wie werden die Fördermittel schließlich abgerufen?
Um bewilligte Fördermittel abzurufen braucht es:
- Zuwendungsbescheid vom LJP
- vollständige Sachbuch des Projektes
- Mittelabruf des Projektträgers
Stand: Juni 2022
Gern unterstützt Johannes Bartels euch auch sonst, als Berater oder Gastreferent.
Deine Ansprechpersonen

Johannes Bartels
Konfirmandenarbeit und Jugendevangelisation
