1. Anmeldung

Mit der Anmeldung wird dem Ev.-Luth. Landesjugendpfarramt Sachsens als Veranstalter der Freizeit, Tagung, Weiterbildungsreise oder sonstigen Veranstaltungen (der Einfachheit hier zusammengefasst als Veranstaltungen bezeichnet) der Abschluss eines Vertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise sowie dieser Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular. Ist der oder die Teilnehmende minderjährig, erfolgt die Anmeldung zusätzlich schriftlich durch den/die Personensorgeberechtigte/-n. Anmeldungen per Telefon werden nicht angenommen.

Mit der Übersendung der Teilnahmeinformationen an den/die Teilnehmer/Teilnehmerin kommt der Vertrag zustande. Die automatisch generierte Anmeldebestätigung gilt lediglich als Anmeldebestätigung, nicht als Teilnahmebestätigung. Sollte die Veranstaltung bereits voll belegt sein oder sollten der Teilnahme andere Gründe entgegenstehen, wird der/die Teilnehmer/-in umgehend benachrichtigt.

2. Zahlung des Teilnahmebeitrags

Die Höhe des Teilnahmebeitrags ergibt sich aus den Angaben in der Ausschreibung. Der Teilnahmebeitrag ist mit Erhalt der Rechnung oder Zahlungsaufforderung, spätestens allerdings zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig (Eingang auf dem Konto des Veranstalters), soweit nicht in der Rechnung eine abweichende Frist angegeben ist.

Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters

Ev.-Luth. Landesjugendpfarramt Sachsens

IBAN: DE81 3506 0190 1603 6000 25

BIC: GENO DED1 DKD

zu leisten.

Der Veranstalter bittet, beim Betreff der Zahlung unbedingt den in der Rechnung angegebenen Verwendungszweck und den Namen des/der Teilnehmers/-in anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegengenommen.

3. Leistungen

a) Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Anmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie diesen Bedingungen.

b) Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten sowie vorgesehene Referenten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmer/-in zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Teilnahmepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungs- oder Verpflegungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder der für den betreffenden Auslandsaufenthalt geltenden Wechselkurse vor. Bei geförderten Maßnahmen behält sich der Veranstalter vor, den Teilnahmebeitrag zu erhöhen, wenn die Förderung nicht zustande kommt oder einzelne Personen davon ausgeschlossen sind, da sie die Förderkriterien nicht erfüllen (z.B. Altersüberschreitung bei einer Jugendbildungsmaßnahme, Wohnort außerhalb Sachsens bei einer vom Freistaat Sachsen geförderten Maßnahme). Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung oder einer Erhöhung des Veranstaltungspreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich, in Kenntnis zu setzen.

c) Im Falle der Änderung einer wesentlichen Leistung hat der Veranstalter den/die Teilnehmer/-in unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der/die Teilnehmer/-in ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.

d) Die Kommunikation auf unseren Veranstaltungen findet in deutscher Sprache statt. Abweichungen davon werden bei der Veröffentlichung der betreffenden Veranstaltung angezeigt.

4. Vertragsübertragung

Der/die Teilnehmer/-in kann bis zum Beginn der Freizeit verlangen, dass ein Dritter statt seiner/ihrer in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Voraussetzungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Eventuell auftretende Umbuchungskosten bei Beförderungsunternehmen etc. sind von dem/der Teilnehmer/in zusätzlich zu tragen.

5. Rücktritt

a) Der/die Teilnehmer/-in kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. Aus Gründen der Nachweisbarkeit wird eine schriftliche Rücktrittserklärung verlangt. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Teilnahmepreises ist keine Rücktrittserklärung.

b) Tritt der/die Teilnehmer/-in vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus den Angaben in der Ausschreibung. Sollte dort nichts Abweichendes angegeben sein, gelten folgende Stornobedingungen:

  • Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • Stornierung 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
  • Stornierung 14 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Teilnahmepreises
  • Stornierung 3 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises

Bei einer reinen Online-Veranstaltung ohne Zusendung von Materialien oder Hilfsmitteln in analoger Form gelten folgende Stornobedingungen:

  • Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • Stornierung 14 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
  • Stornierung 3 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn bzw. Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises

c) Der Veranstalter kann bei einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung aus dem Vertragsverhältnis durch den/die Teilnehmer/-in von diesem Vertrag zurücktreten, insbesondere bei nicht fristgerechter Zahlung des Teilnahmebeitrags

d) Der Veranstalter kann bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung benannten Termin vor Veranstaltungsbeginn von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Veranstaltung nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich davon informieren.

6. Fristlose Kündigung

a) Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Veranstaltung als dessen bevollmächtigte Vertreter/-innen können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn der/die Teilnehmer/-in die Durchführung der Veranstaltung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Veranstaltung nicht mehr gewährleisten kann.

Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmers/-in nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem/der Teilnehmer/-in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Teilnahmepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

b) Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Epidemie, hoheitliche Anordnungen, Nichterteilen vom Visum etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung dieses Vertrages vor Beginn der Veranstaltung berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere – falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste – den/die Teilnehmer/-in zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der/die Teilnehmer/-in je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem/der Teilnehmer/-in zur Last.

7. Versicherungen

Wir empfehlen für alle unsere Seminare, Freizeiten und Weiterbildungsreisen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Für die Teilnehmer/-innen besteht für die Dauer der Veranstaltung Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung tritt jedoch in der Regel nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen. Ggf. empfiehlt sich der Abschluss weiterer eigener zusätzlicher Versicherungen (z.B. Auslandskrankenversicherung).

8. Reisedokumente bei Auslandsreisen

Der Veranstalter informiert deutsche Staatsangehörige bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visaerfordernisse, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente. Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der/die Teilnehmer/-in selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.

9. Teilnahme Minderjähriger an Freizeiten

a) Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Freizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Der Anmeldende verpflichtet sich, dem Veranstalter die hierfür nötigen Informationen etwaiger besonderer Umstände der minderjährigen Teilnehmenden (Krankheiten, Medikamentengabe, spezielle Ernährungsbedürfnisse) vorab zukommen zu lassen. Der bei der Anmeldung generierte Elternbrief oder Freizeitpass bei Veranstaltungen von JuB (Jugendarbeit barrierefrei) ist von dem/der Personensorgeberechtigte/-n auszufüllen, zu unterschreiben und unmittelbar nach der Anmeldung an den Veranstalter zu senden.

b) Bei Kindern und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung beantragen wir, entsprechendem dem Pflegegrad, Verhinderungspflege bei der jeweiligen Krankenkasse. Diese hilft uns den benötigten Assistenzpersonen einen vergünstigten Teilnahmepreis zu gewähren.

10. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmers/-in, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Teilnahmepreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11. Beanstandungen und Mängel

Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Veranstaltung oder dem Veranstalter mitzuteilen. Die Leitung der Veranstaltung wird bei Mängeln für Abhilfe sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Vor einer Kündigung des Vertrags wegen eines Mangels muss der/die Teilnehmer/-in dem Veranstalter zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Veranstaltung oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmers/-in gerechtfertigt wird. Ansprüche nach den § 651 d bis y des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der/die Teilnehmer/-in innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter unter der oben genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Teilnehmer/-in die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche des/der Teilnehmers/-in verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung.

12. Flugbeförderung

Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, dem Anmeldenden bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, ist der Anmeldende insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, wird der Anmeldende entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung ist der Anmeldende über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), findet sich unter www.lba.de.

13. Datenschutz

Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der von den Teilnehmenden angegebenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Veranstaltung erforderlich sind. Er erteilt dem/der Teilnehmenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des/der Teilnehmenden ist ausgeschlossen außer im erforderlichen Umfang an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt sind.

14. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

Stand: 18.11.2022