Gruppen der Ev. Jugend in Sachsen (Junge Gemeinden, Vereine und Verbände der Ev. Jugend, Ephoraljugendarbeit, Landesjugendpfarramt) können zur Umsetzung von besonderen Projekten Mittel aus dem Jugenddankopfer beantragen. Vorrangig sollen Projekte unterstützt werden, die mit öffentlichen Mitteln nicht oder nur unzureichend gefördert werden und ohne die beantragten Projektmittel nicht durchführbar sind. Die Förderung kann bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen, jedoch nicht mehr als 3.000 €.

Bitte beachtet die Antragsfrist. Anträge sollen bis zum 15. Februar des laufenden Jahres vorliegen.
Über Projekt mit einer Fördersumme von über 1.500 € entscheidet die Landesjugendkammer, über Anträge mit einer Fördersumme bis 1.500 € der Vorstand der Landesjugendkammer. 

Dem Fördermittelantrag ist laut Beschluss der Landesjugendkammer die ausgefüllte Bestätigung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch beizufügen (siehe Vordruck). 

Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Wir beraten euch gern zu euren Fragen rund um diese Projektförderung.