Gruppen der Ev. Jugend in Sachsen (Junge Gemeinden, Vereine und Verbände der Ev. Jugend, Ephoraljugendarbeit, Landesjugendpfarramt) können zur Umsetzung von besonderen Projekten Mittel aus dem Jugenddankopfer beantragen. Vorrangig sollen Projekte unterstützt werden, die mit öffentlichen Mitteln nicht oder nur unzureichend gefördert werden und ohne die beantragten Projektmittel nicht durchführbar sind. Die Förderung kann bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen, jedoch nicht mehr als 3.000 €.

Bitte beachtet die Antragsfristen. Anträge mit einer Fördersumme von über 1.500 € sollen bis zum 15. Februar, Anträge mit einer Fördersumme bis 1.500 € bis 31. Mai des laufenden Jahres vorliegen.

Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Wir beraten euch gern zu euren Fragen rund um diese Projektförderung.