Die Förderung unterstützt die Sozialdiakonische Arbeit vor Ort in Sachsen in den Handlungsfeldern offene, mobile und schulbezogene Jugendarbeit und Schulsozialarbeit. Antragsberechtigt sind Träger der Sozialdiakonischen Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen, die Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft SOjA sind. Dazu muss ein vollständig ausgefüllter Antrag, bestehend aus Antragsformular und Kosten- und Finanzierungsplan, bis zum 28. Februar des laufenden Jahres an das Referat Sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit im Landesjugendpfarramt gesendet werden. Hier finden Sie alle Förderkriterien und das Antragsformular. Die Anträge sind nach dem Herunterladen digital beschreibbar.
Sollten im laufenden Jahr nach Antragsschluss Bedarfe für eine Förderung bestehen, können im Einzelfall auch nach dem 28.02. Anträge gestellt und - wenn noch zur Verfügung stehend - aus Restmitteln gefördert werden.