Die Förderung unterstützt die Sozialdiakonische Arbeit vor Ort in Sachsen in den Handlungsfeldern offene, mobile und schulbezogene Jugendarbeit und Schulsozialarbeit. Antragsberechtigt sind Träger der Sozialdiakonischen Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen, die Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft SOjA sind. Dazu muss ein vollständig ausgefüllter Antrag, bestehend aus Antragsformular und Kosten- und Finanzierungsplan, bis zum 28. Februar des laufenden Jahres an das Referat Sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit im Landesjugendpfarramt gesendet werden. Hier finden Sie alle Förderkriterien und das Antragsformular. Die Anträge sind nach dem Herunterladen digital beschreibbar.