Jugendschutz
Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist im Jahr 2024 überarbeitet und vom Bundestag verabschiedet worden. Das deutsche Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien. Alles was im Sinne der Prävention wichtig ist, kann im BKiSchG "Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen - Bundeskinderschutzgesetz" nachgelesen werden. Hilfreiche Informationen zum Thema sind auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zu finden.
Bei regelmäßigen Juleica-Schulungen werden Ehrenamtliche wie auch Hauptberufliche zum Jugendschutz, Schutzkonzept und Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend in Sachsen geschult.
Nähere Informationen sind ebenfalls auf den Seiten der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens zu finden.
Veranstaltungen
JugendLeiterCard-Schulung
14. bis 24. Oktober 2026 in Dresden
Deine Ansprechpersonen

Prävention
- Schutzkonzept Ev.-Luth. Landesjugendpfarramt 2025
- Arbeitshilfe zur Prävention und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
- Verhaltenskodex der Landeskirche (farbig)
- Verhaltenkodex der Landeskirche (einfach) zur Dokumentation
- Verhaltenskodex der Landeskirche in leicher Sprache
- Handlungsleitfäden
- Informationen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch
- Schritt für Schritt zum Schutzkonzept
- Handout Kirchenrecht: Prävention sexualisierte Gewalt: Aufgaben eines Pfarrers oder einer Pfarrerin


