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ACHTUNG: Betrifft landeskirchliche Häuser

| Schwarzes Brett

Antragsformular für Ausnahmen vom Baumoratorium online

Im Intranet der Landeskirche steht ab sofort ein Antragsformular für Ausnahmen vom Baumoratorium online:

Antragsformular für Ausnahmen vom Baumoratorium online · Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens

Für dringend gebotene Ausnahmen vom Moratorium für Baumaßnahmen der Kirchgemeinden und Kirchenbezirke steht nun ein Antragsformular zur Verfügung.

Im Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2028 gibt es ein Moratorium für Baumaßnahmen der Kirchgemeinden und Kirchenbezirke - es werden keine Baumaßnahmen genehmigt und keine außerordentlichen Zuweisungen für Baumaßnahmen bewilligt.

Dennoch entscheidet das Regionalkirchenamt im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt über dringend gebotene Ausnahmen vom Moratorium im Einzelfall gem. § 20a Abs. 1 Satz 3 KBO. Nachdem die zuständige Baupflegerin bzw. der Baupfleger beratend einbezogen wurde, wird das Bauantragsverfahren künftig zweistufig ablaufen:

  • 1. Stufe: Prüfung des Ausnahmetatbestands
    (siehe hierfür auch das FAQ Baumoratorium, insbes. Nr. 15)
  • bei Vorliegen einer Ausnahme:
    2. Stufe: Bauantragsverfahren nach KBO

Ein Schaubild über die Schrittfolge des neuen Prozesses finden Sie hier.

Der Antrag zur Bewilligung einer Ausnahme vom Moratorium für Baumaßnahmen kann online über den Formserver abgerufen, ausgefüllt, gespeichert und anschließend dem zuständigen Regionalkirchenamt postalisch mit den notwendigen Anlagen übersandt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird der Kirchgemeinde bzw. dem Kirchenbezirk dann mit einem Schreiben mitgeteilt. 

Das neue Formular erreichen Sie über:
Bau und Liegenschaften / Dokumente / Bauantrag und Moratorium / Ausnahmeantrag Moratorium.

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