Zeitschiene für Jahresspendenprojekte

15. Januar Deadline Projektbewerbungen

März Auswahl des Jahresspendenprojektes - Beschluss der Landesjugendkammer

August Veröffentlichung des Materials auf www.jugenddankopfer.de

31. Oktober Start Aktionszeitraum

31. Dezember Ende des Aktionszeitraums

07. Februar Abrechnung des Jugenddankopfers durch die Kirchenbezirke

März Rechnungslegung

nach Abschluss des Projektes: Abschlussbericht und -abrechnung

Förderkriterien und Antragstellung

Projektantragsteller können Gruppen der Ev. Jugend in Sachsen (Junge Gemeinden, Vereine und Verbände der Ev. Jugend, Ephoraljugendarbeit, Landesjugendpfarramt) sein, die ein eigenes oder ein Projekt eines anderen Trägers unterstützen. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Landesjugendkammer folgende Kriterien:

(a) Förderfähige Projekte

  • haben ihren Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • sollten nicht auf dem Gebiet der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens liegen bzw. durchgeführt werden.
  • werden durch stabile Partner vor Ort koordiniert, die in mindestens dreijähriger Beziehung zum Projektträger stehen.
  • haben ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

(b) Der Förderzweck

  • sollte mit der zu erwartenden Summe vollständig bzw. in einem festumrissenen Bereich abgeschlossen werden können.
  • sollte eine mittel- bis langfristige Wirkung im Blick haben.

Ein Förderantrag soll enthalten:

  • Name und Adresse des Antragstellers (Gruppe der Ev. Jugend)
  • Name, Adresse und Kurzbeschreibung des Projektträgers/Partners vor Ort
  • inhaltliche Beschreibung des Projektes (Projektziel, Zielgruppe,  Projektmaßnahmen, Begleitung, Umsetzung und Nachhaltigkeit)
  • Zeitplan der Umsetzung
  • Kosten- und Finanzierungsplan sowie ggf. geplante Anschlussfinanzierung

Aus den eingereichten Antragsunterlagen wird eine Zusammenfassung zur Information für die Jugendgruppen ins Internet gestellt. In der Regel werden die Projekte durch die Vorschlagenden in der Frühjahrssitzung der Landesjugendkammer (März) vor der Abstimmung vorgestellt.

Der Antragsteller des gewählten Projektes ist in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendpfarramt für die Bewerbung des Jahresspendenprojektes verantwortlich und zu einem schriftlichen Bericht nach Abschluss des Projektes verpflichtet.

Der Antragsteller ist verantwortlich dafür, dass das für das Jahresspendenprojekt des Jugenddankopfers gesammelte Geld für den vereinbarten Zweck verwendet wird. Bei Projekten im Ausland trägt der Projektpartner in Deutschland zusätzlich die Verantwortung, den Geldtransfer so zu regeln, dass das Geld sicher an den vereinbarten Empfänger gelangt.