GeKo
Gemeindejugendkonvent
Der Gemeindejugendkonvent (Geko) ist ein Instrument der Mitbestimmung, welches den Jugendlichen eine Beteiligung in allen die Jugendarbeit in der Gemeinde betreffende Fragen einräumt. Rechtliche Grundlage ist die Ordnung der Evangelischen Jugend in Sachsen.
Auf Antrag der Jugendarbeit der Kirchgemeinde oder durch eigenen Beschluss bildet der Kirchenvorstand den Gemeindejugendkonvent für die Dauer von zwei Jahren und überträgt ihm Aufgaben und Kompetenzen für die Jugendarbeit.
Der Gemeindejugendkonvent setzt sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Gruppen und Kreise der Gemeindejugendarbeit und Hauptamtlichen der Gemeinde zusammen und bildet eine Schnittstelle zum Kirchenvorstand der Gemeinde. Schwestergemeinden, Kirchspiele, aber auch einfache Nachbargemeinden können auch gemeinsam einen Gemeindejugendkonvent bilden.
Weitere Informationen über die den Sinn, die Bildung und die Aufgaben eines Gemeindejugendkonventes findet Ihr nachfolgender Präsentation.
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Ansprechpartner im Landesjugendpfarramt

Zusammenarbeit, Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren, Initiativen und Organisationen innerhalb und außerhalb der kirchlichen und jugendverbandlichen Strukturen
- gesellschaftspolitische Bildung im Jugendverband
- „Ertüchtigung“ der jugendverbandlichen Vertretungsstrukturen und demokratischen Prinzipien innerhalb der kirchlichen Jugendarbeit
- Bildung von Netzwerken und Kooperationen mit anderen Akteuren