Förderung von Maßnahmen der Mitarbeitendenbildung
Kinder-, Konfirmanden-, Jugendbibel- und Familienrüstzeiten sowie Maßnahmen der Mitarbeitendenbildung innerhalb der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens können eine finanzielle Förderung pro Tag und Teilnehmenden erhalten. Die Beantragung und Abrechnung der Maßnahmen erfolgt über das Landesjugendpfarramt.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme vollständig ausgefüllt ein:
- Abrechnungsformular
- ggf. Formular Förderung Öko-Euro
- Teilnehmendenliste
- bei Maßnahmen der Mitarbeiterbildung zusätzlich einen Programmablauf
Nebenstehend finden Sie die benötigten Abrechnungsformulare und Förderrichtlinien. Wir beraten Sie gern zu den einzelnen Maßnahmen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Tragen Sie stets für jeden einzelnen Teilnehmenden die Dauer der Teilnahme Tage/Übernachtungen sowie die Funktion ein.
Tragen Sie alle Altersangaben ein und achten Sie darauf, dass alle benötigten Unterschriften vorhanden sind.
Abrechnungen für Mitarbeiterbildungsmaßnahmen für das laufende Jahr sind bis spätestens zum 20.01. des Folgejahres einzureichen; Abrechnungen für Rüstzeiten bis spätestens zum 15.02. des Folgejahres.
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