Ordnung der Evangelischen Jugend

Die Aufgaben der Jugendarbeit und ihre Strukturen sind in der Jugendordnung geregelt. Ab 1. Januar 2007 gilt eine veränderte Fassung. (Die Zweite Änderung der Jugendordnung wurde am 15. Dezember im Amtsblatt der Landeskirche (2006/23 Seite A 186-191) veröffentlicht.) Die Änderungen wurde in die nichtamtliche Ausgabe der Jugendordnung eingearbeitet

Die Leitungsgremien auf Kirchenbezirksebene heißen künftig einheitlich "Bezirksjugendkammer". Mindestens die Hälfte der Mitglieder werden von Jugendlichen gewählt.
Zur Bildung der Bezirksjugendkammer muss zunächst eine Bezirksjugendordnung beschlosen werden. Dafür wurden entsprechende Musterordungen veröffentlicht.

Zur leichteren Anwendung der neuen Regelungen gibt ein Merkblatt Hilfestellungen.

Wenn ein Gemeindejugendkonvent gegründet werden soll, muss der Kirchenvorstand ein Ortsgesetz beschließen. Das hört sich schlimmer an als es ist. Der Kirchenvorstand kann sich dabei an folgendem Mustertext orientieren.

Die Landesjugendkammer als oberstes Organ der Evangelischen Jugend in Sachsen hatte die Jugendordnung mit folgenden Zielen verändert.

  • Die von Jugendlichen gewählen Vertreter sollen mindestens 50% der Entscheidungsgremien besetzen, und zwar auf allen Ebenen.
  • Auf der Kirchenbezirksebene sollen einheitliche Strukturen geschaffen werden