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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die angegebenen Kosten für die Teilnehmer sind oft nur möglich, weil es sich um geförderte Maßnahmen aus Mitteln des SMS, KJP, DFJW und des DPJW und anderer Geldgeber handelt. Bei Wegfall der Förderung kann das Landesjugendpfarramt jederzeit die Preise um den Betrag anheben, der an Fördermitteln einkalkuliert war oder die Maßnahmen absagen.

Die Teilnehmenden haben in solchen Fällen besondere Stornierungsrechte. Bei einer Stornierung in allen anderen Fällen behält sich das Landesjugendpfarramt vor, Stornierungskosten in der Höhe der dem Landesjugendpfarramt entstandenen Ausfallkosten geltend zu machen. Diese können höher sein als die Kosten für die Teilnahme (wegen Ausfall von Fördermitteln durch Nichtteilnehmende). In jedem Fall werden mindestens 10,00 € fällig.

Die Kosten für die Teilnehmenden müssen bis zum Beginn der Maßnahme gezahlt werden. Entsprechend der Zahlungsbedingungen kann dies per Überweisung oder in bar zu Beginn der Maßnahme erfolgen. Geschieht dies nicht, werden zusätzliche Kosten fällig. Diese betragen für eine erste Mahnung 10,00 €, für folgende Mahnungen jeweils weitere 20,00 €.

Für die inhaltlichen Beschreibungen der Angebote sind die zuständigen FachreferentInnen des Landesjugendpfarramtes verantwortlich.

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