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Einreichung innovativer Konzepte und Projekte bis 20. Februar 2012 möglich
Im Rahmen der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik fördert das Bundesfamilienministerium Projekte durch einen Innovationsfonds im Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Das Bundesfamilienministerium ruft daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf, sich mit innovativen Konzepten und Projektideen am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.
Projekte der Kinder- und Jugendhilfe Die geförderten Projekte müssen möglichst breit in der Gesellschaft verankert sein. Akteure außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, wie etwa aus der Wirtschaft oder aus den Medien, sollen eingebunden werden. Das Interessenbekundungsverfahren endet am 20. Februar. Weitere Informationen zu Förderkriterien und Beantragung sowie Formulare unter: |


